E10 Freigabe

Alle Volvo Benzin-Varianten (außer V40 GDI), beginnend mit dem Modell 740 sind für
die Verwendung von E10 (10% Beimischung von Ethanol zum Benzin) unter folgenden
Voraussetzungen geeignet:
  • Verwendung des von Volvo vorgeschriebenen Motoröls während der gesamten Laufzeit
  • Nachgewiesene Wartung des Fahrzeugs gemäß den Volvo Wartungsvorschriften während
    der gesamten Laufzeit
Im Einzelnen handelt es sich um die Typen:
740, 940, 960, 850, S40, S70, S80, S90, V40, V50, V70, V70 XC, XC70, XC90, C30, C70




Gasumrüstung

Wir rüsten Ihr Fahrzeug auf Wunsch auf den Betrieb mit Autogas um. Dabei handelt es sich um LPG
Flüssiggas (LPG=Liquified Petroleum Gas). Die verwendeten Gastanks verfügen über eine spezielle
Sicherheitstechnik, die ein Austreten des Gases bei einem Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschliessen.

Das Netz an Gastankstellen ist in Deutschland mittlerweile recht dicht. Eine Gastankstelle in Ihrer
Nähe finden Sie zum Beispiel hier. Mit einer Umrüstung auf Gas fahren Sie billiger und umweltfreundlicher: Gas wird weit weniger besteuert als Benzin oder Diesel und erzeugt bei seiner Verbrennung erheblich weniger Schadstoffe.

Hier finden Sie eine Gastankstellen Übersicht diverser Länder




Umweltzonen und Feinstaubplaketten

Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen
in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen.
In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesonders der Feinstaubbelastung beitragen.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte,
  • Arbeitsmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller);
    dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
  • Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert,
    hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen "Umweltzone" eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen ausgewiesen werden.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Umweltzonen der Stadt Münster